mußte dieses drecksding auch jetzt nutzen. mein arzt sag, dass dieser wisch eigentlich unzulässig ist. man muß im prinzip den arzt von der schweigepflicht befreien, bevor er das ausfüllen kann. ich werde mich wenn ich wieder fit bin mal beschweren gehen
mir ist das eigentlich egal, ob das gesetzlich irgendwie unzulässig ist, wenn die uni das so verlangt, soll sie es so kriegen.. mir egal
Aber warum, muss man den Arzt von der Schweigepflicht befreien?? wegen der Darstellung der krankheitssymptome?? da kann der arzt ja reinschreiben, was er will bzw. was ich ihm sage... ^^
wissen will ichs auch net, aber Vermutungen hab ich XD
ich glaub die interessiert das auch net, ob du sonares Diarhö mit akutem Emesis oder einfach nur ne grippe hast. es geht nur drum, das da irgendwas steht, damit du net einfach sagst "mein ohr tut weh" oder so..